Arbeitssicherheit und Brandschutz aus einer Hand
Zwei Themen, die im Betrieb ohnehin ineinandergreifen – und ein Ansprechpartner, der beide abdeckt: von der sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 bis zur Sachverständigenberatung im baulichen, organisatorischen und technischen Brandschutz.
Zwei Bereiche, ein Ansprechpartner
Wählen Sie den Bereich, der Sie betrifft – oder nutzen Sie beide. Gerade dort, wo Arbeitsschutz und Brandschutz sich überschneiden, spart eine gemeinsame Betreuung Abstimmung und verhindert Lücken.
Arbeitssicherheit
Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, jährliche und besondere Unterweisungen, Lärmmessungen sowie Prüfungen als befähigte Person – etwa an Regalanlagen, Leitern und Tritten.
Zu den LeistungenBrandschutz
Aufgaben des Brandschutzbeauftragten, Brandschutzbegehungen im Betrieb, Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern sowie Beratung als TÜV-zertifizierter Sachverständiger – auch vor und während der Bauphase.
Zu den LeistungenFachliche Grundlage
- Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
- Brandschutzbeauftragter Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern, Begehungen im Betrieb
- TÜV-zertifizierter Sachverständiger Brandschutz Beratung im baulichen, organisatorischen und technischen Brandschutz
- Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen Regalinspekteur nach BetrSichV und DIN EN 15635
- Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten Wiederkehrende Prüfung nach DIN EN 131
Sprechen wir über Ihren Betrieb
Ob regelmäßige Betreuung, eine einzelne Unterweisung oder eine anstehende Prüfung – schildern Sie mir kurz Ihre Situation, dann finden wir gemeinsam die beste Lösung für Ihren Betrieb. Für ein erstes Kennenlernen komme ich auch gerne direkt zu Ihnen.